Was ist die Fondation Thorens?
Die Fondation Thorens ist eine im Handelsregister Basel-Stadt eingetragene Stiftung, welche ihren Sitz an der Aeschenvorstadt 15 in Basel hat. Die Stiftung wird vom Stiftungsrat geführt, an dessen Spitze Herr Dr. h.c. Daniel Blaise Thorens als Präsident steht. Daneben gehören die Ehefrau von Herrn Thorens, Frau Riitta Thorens-Hietanen, Kunsthistorikerin und der Basler Anwalt Marcel Muff dem Stiftungsrat an. Die Fondation Thorens steht – wie jede Stiftung schweizerischen Rechts – unter der Aufsicht der örtlich zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde (BVG- und Stiftungsaufsicht beider Basel), welche über die Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorschriften wacht.
Was bezweckt die Fondation Thorens?
Die Stiftung will Künstler unterstützen, die infolge Alter, Gebrechlichkeit oder aus anderen Gründen unverschuldet in wirtschaftliche Not oder Bedrängnis geraten sind. Die Fondation Thorens wendet sich nicht an die auf der Sonnenseite des Lebens stehenden Künstler, welche ihren berechtigten künstlerischen und finanziellen Erfolg geniessen, vielmehr ist die Stiftung für diejenigen Künstler da, die aus irgendeinem Grund unverschuldet in finanzielle Not geraten sind. Es werden keine Talente entdeckt und gefördert, keine Ausstellungen gesponsert und keine Kunstwerke gekauft und verkauft, sondern die Stiftung hilft offene Rechnungen zu zahlen, leistet Beiträge an Miet- und Umzugskosten, ermöglicht eine längst fällige und für den finanziell bedrängten Künstler unerschwingliche Zahnbehandlung, finanziert einen dringend notwendigen ärztlichen Eingriff oder hilft ganz einfach bei der überbrückung einer momentanen finanziellen Notlage.
Ab 8. Februar 2017 unterstützt Fondation Thorens ausschliesslich Künstler mit Schweizer Staatsangehörigkeit.
Ausnahmen sind bei Vorliegen besonderer Umstände nach freiem Ermessen des Stiftungsrates möglich.
Wer kann sich an die Fondation Thorens wenden?
Jede an die Fondation Thorens gerichtete Anfrage wird vom Stiftungsrat behandelt und schriftlich beantwortet. Muss ein Gesuch abgelehnt werden, wird dies in der Antwort kurz begründet. Bestehen Unklarheiten über die künstlerische Tätigkeit oder über die geltend gemachte Notlage, so holt der Stiftungsrat weitere Informationen ein, wobei selbstverständlich alle Anfragen mit absoluter Diskretion behandelt werden. Wesentlich ist in jedem Fall, dass der Gesuchsteller sich über eine ernsthafte künstlerische Tätigkeit von einiger Dauer ausweist und das Vorliegen einer unverschuldeten finanziellen Notlage glaubhaft macht. Wie bei jeder anderer freien Stiftung besteht kein Rechtsanspruch auf Stiftungsleistungen, wobei der Stiftungsrat aber bemüht ist, jede nach den Kriterien des Stiftungszweckes berechtigte Anfrage positiv zu behandeln und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel Leistungen zur Beseitigung oder zur Milderung der dargestellten Notlage zuzusprechen.
Wie wird die Fondation Thorens finanziert?
Die Fondation Thorens wurde von Herrn Dr. h.c. Daniel Blaise Thorens und seiner Ehefrau mit einem Anfangsvermögen ausgestattet. überdies erhielt die Stiftung 25 % des gesamten Erlöses der von der Daniel Blaise Thorens Fine Art Gallery AG im Februar/März 1996 durchgeführten Jubiläumsausstellung. Das Anfangskapital genügt längerfristig nicht für die Erfüllung des Stiftungszweckes, auch wenn die Verwaltungskosten auf das absolute Minimum beschränkt werden. Die Stiftung ist deshalb auf Spenden und Zuwendungen angewiesen, wobei auch Objektspenden (beispielsweise Kunstwerke) gerne entgegengenommen werden. Da die Stiftung keinen Handel betreibt, werden Objektspenden bestmöglich veräussert, und der Erlös wird dem Stiftungsvermögen zugeführt.
Seit ihrer Gründung im Dezember 1995 hat die Fondation Thorens bis heute in 1370 Fällen notleidenden Künstlern geholfen und dabei Unterstützungbeiträge von über CHF 3 Millionen ausgerichtet.
von links nach rechts:
lic.iur. Marcel Muff, Advokat,
lic.phil. Riitta Thorens - Hietanen, Kunsthistorikerin,
Dr. h.c. Daniel Blaise Thorens
von links nach rechts:
Lukas Christoph Hug, M.A. HSG,
Michael Simon Hug, MLaw